Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe meldet, soll Autogas über das Jahr 2018 hinaus steuerlich gefördert werden. Das kündigte Dr. Michael Meister, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, beim 6. Berliner Automobildialog des Kfz-Gewerbes heute morgen an.
In der Ressort- und Verbändeabstimmung befinde sich ein Gesetzesvorschlag, der vorsehe, Autogas bis 2021 und Erdgas bis 2024 weiter steuerlich zu fördern. Dabei sei jeweils eine Degressionsregelung (bei Flüssiggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022) vorgesehen, die zum schrittweisen Abschmelzen der Förderhöhe führen werde.