Die neue Kompatibilitätsliste des niederländische Autogasanlagenherstellers Prins für September 2018 wurde veröffentlicht.
Kurzmitteilungen
Prins neue Kompatibilitätsliste September 2018
Die neue Kompatibilitätsliste des niederländische Autogasanlagenherstellers Prins für September 2018 wurde veröffentlicht.
Kompatibilitätsliste September 2018
Desweiteren hat der Hersteller Prins angekündigt sein Motor-kit Programm im 4. Quartal um VSI-2.0 DI-Kits für den Mercedes 1.6T (M274.910) Motor (z. B. Mercedes C-Klasse S / W 204 & 205-Modelle) zu erweitern.
Prins neue Kompatibilitätsliste Januar 2018
Die neue Kompatibilitätsliste des niederländische Autogasanlagenherstellers Prins für Januar 2018 wurde veröffentlicht.
Prins neue Kompatibilitätsliste Juli 2017
Die neue Kompatibilitätsliste des niederländische Autogasanlagenherstellers Prins für Juli 2017 wurde veröffentlicht.
Autogas bleibt Energiesteuerbegünstigt
Wie erwartet (Autogas bleibt günstigster Kraftstoff! ) hat die Regierung entschieden, den Kraftstoff Autogas weiter zu fördern indem Sie diesen weiterhin Energiesteuerbegünstigt lassen.
Unter diesem Link finden Sie die Originale Pressemitteilung der SPD: Link
Gas als Kraftstoff soll weiter steuerlich gefördert werden
Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe meldet, soll Autogas über das Jahr 2018 hinaus steuerlich gefördert werden. Das kündigte Dr. Michael Meister, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, beim 6. Berliner Automobildialog des Kfz-Gewerbes heute morgen an.
In der Ressort- und Verbändeabstimmung befinde sich ein Gesetzesvorschlag, der vorsehe, Autogas bis 2021 und Erdgas bis 2024 weiter steuerlich zu fördern. Dabei sei jeweils eine Degressionsregelung (bei Flüssiggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022) vorgesehen, die zum schrittweisen Abschmelzen der Förderhöhe führen werde.
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Autogas bleibt günstigster Kraftstoff!
Das Fahren mit LPG / Autogas lohnt sich auch weiterhin, denn die Kraftstoffe Autogas und Erdgas bleiben auch über 2018 hinaus energiesteuerermäßigt. Dies haben CDU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag zur Bildung einer Bundesregierung festgehalten. Konkret heißt es dort: „Die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas wollen wir verlängern.“